Pyrmonter
   Verein für
   Gesundheitssport und
   Sporttherapie e.V.

Funktionstraining:
Leistungsumfang / Dauer / Leistungsausschlüsse

Was beinhaltet Funktionstraining?
Funktionstraining umfasst mindestens 30 Minuten bei Trockengymnastik- bzw. grundsätzlich mindestens 15 Minuten bei Wassergymnastik-Gruppen, die unter qualifizierter Anleitung speziell ausgebildeter Übungsleiter stehen. Die Häufigkeit der Übungsveranstaltung liegt in der Regel bei 1-2 pro Woche, wird aber von Ihrem Arzt bestimmt! Trocken- und Wassergymnastik können sich ergänzen, sofern beide Formen medizinisch erforderlich sind. Sie sollten an jeweils verschiedenen Wochentagen stattfinden.

Grundsätzlich ist die Verordnung von Funktionstraining zeitlich begrenzt. Der Richtwert sieht einen Zeitraum von 12 Monaten vor. Da es sich hierbei allerdings nur um Richtwerte handelt, hat ihr Arzt die Möglichkeit das Funktionstraining so zu verordnen, wie er es für Sie als sinnvoll ertrachtet. Somit kann ihr Arzt bei bestimmten Voraussetzungen oder bei speziellen Erkrankungen auch einen längeren Zeitraum verordnen (z. B. 18 statt 12 Monaten).

Bitte beachten Sie: Funktionstraining ist kein Therapie-Ersatz!
Funktionstraining ist keine Physiotherapie oder Krankengymnastik und ersetzt auch keine Einzeltherapie. Es handelt sich um Sportgruppen, um eine Therapie zu vermeiden oder zu reduzieren! Vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossen sind Maßnahmen:
die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten.